Hausanschlussüberprüfung
Gem. § 45 BauO NW

Kanalsanierung durch die Salaw Tiefbau GmbH


Dichtheitsprüfung von DN 80 - DN 400

Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.



Neubau von Abwasserleitungen
Der Eigentümer eines Grundstücks muss die im Erdreich verlegten Abwasserleitungen nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen.

Bestehende Abwasserleitungen
Hier gelten die Bestimmungen des § 61a "Private Abwasseranlagen" des LWG NRW. Die Dichtheitsprüfung muss spätestens bis zum 31.12.2015 von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Bei Nicht-Durchführung kann dieses mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir überprüfen mit Geräten nach den neuesten Vorschriften und DIN Normen (DIN 1986-30, DIN 1610). Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an überbetrieblichen Schulungen teil.

Patrick Salaw besitzt die Sachkunde gemäß §61a LWG NRW "Private Abwasseranlagen".



Link zur Landesliste des Landesamtes für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz NRW.



Zum Thema Dchtheitsprüfung und Kanalsanierung gibt es ein interessantes Video bei YouTube. Das Video besteht aus zwei Teilen und kann über folgende Links abgerufen werden:

Video Teil 1

Video Teil 2

Dichtheitspruefung

Kanalbau